Das Phänomen: ... übereinstimmende Passagen in europäischen Hospitalregeln aus dem Mittelalter ...
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Die mittelhochdeutsche Regel des Hospitals von Eichstätt (1250), 1972 im Druck erschienen[1], stimmt in großen Teilen mit der lateinischen Regel des Hospitals Nôtre-Dame zu Paris (1220), aber auch mit der lateinischen Regel des Hospitals Santo Spirito in Saxia zu Rom und noch etlichen anderen, nicht zuletzt derjenigen des Johanniterhospitals zu Jerusalem (1152?) überein.[2] Der Herausgeber des Eichstätter Textes, Andreas Bauch, hat in den Fußnoten zu seiner Edition auf diese Verwandtschaftsbeziehungen hingewiesen, konnte aber keine Erklärung dafür angeben. Wahrscheinlich wäre eine Erklärung dieser Textparallelen gleichzeitig ein wesentlicher Beitrag zur Entstehungsgeschichte des Eichstätter Hospitals. Indessen existieren noch kaum Untersuchungen über die Beziehungen unter den Regeln, mit denen die Eichstätter verwandt zu sein scheint. |
[1] BAUCH, Regel Eichstätt. [2] Alle diese Texte finden Sie über das Verzeichnis der Quellentexte hier auf dem Server |
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Die lateinische Regel des Heilig-Geist-Spitals der Hansestadt Lübeck von 1263 stimmt großenteils mit derjenigen der flandrischen Hansestadt Brugge überein. Letztere liegt uns als besiegelte Originalurkunde aus dem Jahre 1188 vor und ist als älteste Quelle für das Sint-Janshospitaal Brugge 1976 von Griet Maréchal in ihrer Geschichte dieser Institution[1] eingehend untersucht worden. Mit dem Brügger Regeltext stimmen noch andere stark überein, darunter ein ebenfalls original überlieferter von 1196 aus Gent in lateinischer Sprache und ein altfranzösischer von 1267 aus Ieper. Der Lübecker Text begegnet wieder in volkssprachlichen Hospitalregeln aus Ålborg in Dänemark, aus Barth in Pommern und einer lateinischen Handschrift aus Riga. Hospitalregeln scheinen in diesen Fällen unter politisch verbundenen Hansestädten weitergegeben worden zu sein, doch gibt es darüber noch keine systematische Untersuchung. |
[1] MARÉCHAL, Brugge. |
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Paul Bonenfant hat 1953 die Regel des Hospitals S. Jean zu Brüssel (1211) als erste Hospitalregel in einer wirklich kritischen Edition vorgelegt.[1] Arbeiten seiner Schüler erschienen in den folgenden Jahren in den "Annales de la Société Belge de l'Histoire des Hôpitaux". Nach dem Tode ihres Mannes hat Mme. A. M. Bonenfant-Feytmans in einem Aufsatz in dieser Zeitschrift 1981[2] erstmalig europäische Hospitalregeln der Zeit um 1200 miteinander und mit Aussagen eines Zeitgenossen, Jacques de Vitry, sowie Beschlüssen französischer Provinzialkonzile verglichen, die 1214-1215 abgehalten wurden. Ihre Untersuchung hat eine weitverbreitete Meinung, nämlich daß alle Hospitalregeln einfach auf der Jerusalemer Johanniterregel fußten, als haltlos erwiesen. Diese Meinung war um 1900 von Léon Le Grand in mehreren Aufsätzen[3] und einem Textband[4] vertreten worden, in dem er eine Menge französischer Hospitalregeln zur Stützung ebendieser seiner These veröffentlicht hat, jedoch nicht in Form kritischer Editionen. |
[1] BONENFANT, Cartulaire, S. 19-25, Nr. 5. [2] BONENFANT-FEYTMANS, J. de Vitry. [3] LE GRAND, Règlement Épernay, S. ETC [4] LE GRAND, Edition. |
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Dies sind einige von vielen zunächst unbeabsichtigten Beobachtungen während meines Studiums der mittelalterlichen Geschichte, die mich mehr und mehr drängten, die mittelalterlichen Hospitalregeln einmal im Zusammenhang systematisch zu untersuchen. In meiner Magisterarbeit[hier] unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Wolfgang Giese am Institut für Mittelalterliche Geschichte der Universität München angefertigt und 1985 abgeschlossen, habe ich zwei Vorarbeiten dazu vorgelegt und erstens die Zersplitterung der bisherigen Hospitalgeschichtsforschung in einander fremd gebliebenen Disziplinen gezeigt und zweitens die Nachwirkung der Brügger Regel von 1188 bis in den Ostseeraum und ins 17. Jahrhundert exemplarisch darzustellen versucht. Das Folgende ist der Versuch, an diese Vorarbeiten anknüpfend, die ältesten mittelalterlichen Hospitalregeln in ihrem Zusammenhang so adäquat wie möglich zu beschreiben und ihren Quellenwert auszuschöpfen. |




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